Freie Wähler Mutschelbach

Jugendarbeit, Wahlrecht ab 16 Jahren

Mandatsträger der Freien Wähler Mutschelbach engagieren sich unter anderem in der Jugendarbeit im Ort und haben ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen aber auch für die Vereine und Institutionen, die sich in diesem Themenfeld bewegen. Es wird aktiv Verantwortung übernommen. Sprecht uns bzw. sprechen Sie uns an.

Das aktive Wahlrecht (also seine Stimme abgeben zu dürfen) steht einem zu, wenn man am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z. B. durch Richterspruch) und im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird. In Kurzform: grundsätzlich wahlberechtigt ab 16.

Es heißt nicht, zur Wahl gehen zu müssen – es ist ein Privileg in der BRD an allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen, geheimen Wahlen aktiv (und passiv = wählen lassen) teilnehmen zu dürfen.

Dieses grundgesetzlich verankerte besondere Recht sollte wahrgenommen werden, damit wir weiterhin in Frieden, Freiheit und Sicherheit im Sinne der freiheitlich, demokratischen Grundordnung und vor dem Hintergrund des erarbeiteten Lebensstandards auch hier in Mutschelbach wohnen können.